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MiCA und Krypto-Holds: Was Coinbase und Binance jetzt müssen

Seit Dezember 2024 gilt MiCA vollständig. Was das für KYC-Holds, eingefrorene Bestände und Withdrawal-Sperren bedeutet - und warum die BaFin-Beschwerde plötzlich der schnellste Hebel ist.

Von Dr. Nikolas Hartmann7 min

Was MiCA seit Dezember 2024 ändert

Die Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA, VO 2023/1114) gilt seit dem 30. Dezember 2024 in allen ihren Bestand­teilen. Krypto-Asset-Service-Provider (CASPs) wie Coinbase, Bitvavo oder regulierte Stablecoin-Anbieter benötigen seitdem eine ausdrückliche EU-Zulassung.

Mit der Zulassung kommen harte Pflichten: getrennte Verwahrung von Kunden­krypto, transparente Auszahlungs­regeln, formelle Risk-Management-Standards und - vor allem - eine Aufsichts­anbindung an die jeweilige nationale Behörde (in Deutschland: BaFin).

Wichtig: Binance hat keine MiCA-Lizenz und muss EU-Aktivitäten nach einer Übergangsfrist einstellen oder umstrukturieren. Das ändert die Hebel - macht sie aber nicht schwächer, sondern verschiebt sie auf andere Regelungs­ebenen.

Art. 75 MiCA: getrennte Verwahrung

Art. 75 MiCA verlangt von lizenzierten CASPs die strikt getrennte Verwahrung von Kunden­krypto. Das ist nicht nur eine Bilanz­frage - es ist ein heraus­gabe­fähiger Anspruch des Kunden gegen den Anbieter.

Bei einem rechts­widrigen Hold haben Sie nicht nur einen schuld­rechtlichen Erstattungs­anspruch, sondern einen sachen­rechtlichen Heraus­gabe­anspruch - das macht den Anspruch insolvenz­fest und in der Vollstreckung deutlich stärker.

Bei Anbietern wie Coinbase, die unter EU-Aufsicht stehen, ist die BaFin-Beschwerde oft der schnellste Hebel. Eine Aufsichts­behörde, die einen Verstoß gegen Art. 75 MiCA fest­stellt, kann unmittelbar und scharf eingreifen.

Source of Funds: was wirklich zumutbar ist

AML-Pflichten sind real - aber proportional. Wer 1.000 € auszahlen will, muss nicht das Bank­geheimnis seiner Eltern bis 2010 offen­legen. Krypto-Plattformen über­ziehen oft maßlos, was Source-of-Funds-Anforderungen angeht.

Was Sie als saubere SoF-Doku liefern sollten: Kontoauszüge, die die Krypto-Käufe belegen; Lohn- oder Gewinn­nach­weise, die die Mittel­herkunft zeigen; bei Trading­gewinnen Transaktions­historie der Vorgänger­wallets.

Wenn die Plattform trotz vollständiger SoF weiter blockiert, ist sie selbst pflicht­widrig - dann wird die BaFin-Beschwerde aktuell. Wir kombinieren das oft mit anwaltlichem Schreiben unter Fristsetzung und einer Klage­androhung am Verbraucher­wohnsitz.

Schadensersatz für Hold-Verluste

Bei rechts­widrigen Holds entstehen mehrere Schadens­positionen: Verzugs­schäden nach § 286 BGB; entgangene Trading­gewinne, sofern konkret nachweisbar; Kurs­verluste während der Hold-Phase.

Letzteres ist juristisch besonders interessant: Wenn Sie 5 BTC bei 60.000 € Kurs blockiert hatten und der Kurs während der Hold-Phase auf 40.000 € fällt, ist der Differenz­betrag konkret bezifferbarer Schaden - die Plattform haftet nach § 280 BGB.

Voraussetzung: lückenlose Dokumentation. Speichern Sie die Hold-Auslösung, Korrespondenz, eingereichte SoF-Doku, alle Plattform-Zugriffs-Versuche während des Holds. Je besser dokumentiert, desto höher der durch­setzbare Anspruch.

Autor

Dr. Nikolas Hartmann

Geschäftsführender Partner · Rechtsanwaltskammer Berlin

Schwerpunkte: Digital Services Act, Plattformrecht, IT-Vertragsrecht, Digital Compliance.

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