Was der EuGH 2023 entschieden hat
In der Rechtssache C-634/21 hat der EuGH am 7. Dezember 2023 entschieden, dass schon die automatisierte Berechnung eines Risiko-Scores eine Entscheidung im Sinne von Art. 22 DSGVO ist - nicht erst die darauf basierende Folgehandlung.
Der entscheidende Satz: Eine Entscheidung ist „automatisiert" auch dann, wenn ein Mensch formal beteiligt ist, sich aber faktisch auf den maschinellen Output verlässt, ohne eigene Prüfung. Reine Rubber-Stamping-Vorgänge bleiben automatisiert im Sinne der Norm.
Übertragen auf Plattform-Sperrungen heißt das: Ein Mod, der einen Anti-Cheat-Verdacht „bestätigt", ohne den Sachverhalt eigenständig zu prüfen, schafft keine menschliche Entscheidung. Die Sperre bleibt im Anwendungsbereich von Art. 22 DSGVO.
Was "erhebliche Beeinträchtigung" bedeutet
Art. 22 DSGVO greift nur bei Entscheidungen mit „rechtlicher Wirkung" oder „erheblicher Beeinträchtigung" für die betroffene Person. Bei Plattform-Sperrungen wird oft argumentiert, das treffe nicht zu - es handle sich ja nur um den Verlust eines „Zusatzdienstes".
Das überzeugt nicht mehr. Bei beruflichen Creator-Konten (Twitch, YouTube), bei Seller-Konten (Amazon, eBay), bei Zahlungsdiensten (PayPal) und bei substantiellen digitalen Inhalten (CS2-Inventar, Fortnite-Skins, Steam-Bibliothek) ist die wirtschaftliche und persönliche Auswirkung erheblich.
Die Schwelle ist deutlich niedriger als oft angenommen: Schon ein nachhaltig genutztes Social-Media-Konto mit aufgebauter Reichweite überschreitet sie - das hat das BGH-Urteil zu Facebook (III ZR 179/20) bereits 2021 implizit anerkannt.
Praktische Anwendung: Anti-Cheat-Software
EasyAntiCheat (Epic), Vanguard (Riot), VAC (Valve), BattleEye - sie alle treffen Sperrentscheidungen ohne strukturierte menschliche Prüfung. Ihre Outputs werden in der Regel direkt umgesetzt: Account permanent gesperrt, ohne Anhörung.
Das ist nach Art. 22 DSGVO unzulässig. Selbst bei tatsächlichem Cheating wäre eine permanente Sperre ohne menschliche Prüfung verfahrensmäßig fehlerhaft - der Schutz greift unabhängig von der materiellen Berechtigung.
In der Praxis fragen wir per Art. 15 DSGVO die Anti-Cheat-Logs ab und decken auf, dass die Entscheidung allein heuristisch (also: spekulativ) erfolgte. Damit ist die Sperre regelmäßig anfechtbar - und die Plattformen wissen das.
Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO
Art. 82 DSGVO gewährt Schadensersatz auch für immaterielle Schäden. Der EuGH hat in C-300/21 (Österreichische Post) klargestellt: Es bedarf keiner „Erheblichkeitsschwelle" - jeder konkret nachweisbare Schaden ist ersatzfähig.
Bei rechtswidrigen Account-Sperrungen kommen typischerweise drei Schadenspositionen in Betracht: Zeitaufwand für die Wiederherstellung, persönlicher Frust und Stress (Belastung), und konkrete wirtschaftliche Schäden (verlorene Items, entgangene Einnahmen).
Übliche Größenordnungen: 500-3.000 € für reine Sperrung mit moderatem Aufwand; 3.000-15.000 € bei substantiellen wirtschaftlichen Folgen. Bei Großfällen mit 6-stelligen Folgeschäden öffnet sich der Rahmen entsprechend.
Autor
Sophie Vogel
Partnerin · Rechtsanwaltskammer Berlin
Schwerpunkte: DSGVO & Datenschutz, Verbraucherschutz digitaler Dienste, Gaming-Recht, Plattform-Compliance.
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